Vernehmlassungen
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Gesundheitsgesetzes und die damit verbundene Änderung des Krankenversicherungsgesetzes sowie die Aufhebung des Gesetzes über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol in eine externe Vernehmlassung gegeben.
Die Vorlage besteht aus zwei Teilen: Erstens wird das Gesundheitsgesetz an die seit dem 1. Oktober 2024 geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen über Tabak- und Nikotinprodukte angepasst. Zudem werden das damit überflüssige Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol sowie die Verordnung über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol aufgehoben.
Zweitens wird die Gesundheitsvorsorge neu gegliedert. Damit soll eine möglichst aufwandneutrale Entflechtung der Aufgaben von Kanton und Politischen Gemeinden erfolgen. Aufgaben gemäss Gesundheitsgesetz, die heute durch die Perspektive Thurgau und conex familia wahrgenommen werden, sollen neu anstelle der bisher paritätischen Finanzierung allein von den Gemeinden finanziert und gesteuert werden. Im Gegenzug beteiligt sich der Kanton statt heute 40 Prozent neu mit 45 Prozent an den Restkosten von Pflegeheimen und Spitex. Hierfür soll eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes des Kantons Thurgau vorgenommen werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen können Sie beim Kanton auf der Vernehmlassungs-Website einsehen.
Der VTG wird eine ad-hoc Arbeitsgruppe einsetzen.
Der Bundesrat hat am 14. März 2025 das UVEK beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zum Vorentwurf des Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Frist läuft bis am 23. Juni 2025. Bis am 28. Mai 2025 ist der Mitbericht ans DIV einzureichen.
Der VTG wird eine ad-hoc Arbeitsgruppe einsetzten.
Der Regierungsrat des Kanons Thurgau hat das neu erarbeitete kantonale Güterverkehrskonzept in eine externe Vernehmlassung gegeben. Um ein effizientes Güterverkehrs- und Logistiksystem zu gewährleisten, wurden insgesamt 24 Massnahmen erarbeitet.
Die Vernehmlassungsunterlagen können Sie beim Kanton auf der Vernehmlassungs-Website einsehen.
Der VTG wird eine ad-hoc Arbeitsgruppe einsetzen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die revidierten Baumeisterausschreibungsunterlagen in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die Unterlagen werden mit der neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen harmonisiert. In der Vernehmlassung wird den spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Baubranche und den Baumeisterunterlagen Rechnung getragen.
Die Vernehmlassungsunterlagen können Sie beim Kanton auf der Vernehmlassungs-Website einsehen.
Der VTG wird eine ad-hoc Arbeitsgruppe einsetzen. Die ad-hoc Sitzung fand am 1. April 2025 unter der Leitung von Rebekka Oehninger statt. Der VTG-Vorstand hat per 11.04.2025 die Stellungnahme genehmigt und am 14.04.2025 dem DBU eingereicht.
Am 6. November 2024 hat der Grosse Rat eine Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG; RB 641.2) verabschiedet. Diese Gesetzesänderung erfordert Anpassungen in der Hundeverordnung (HundeV;RB 641.21) und der Verordnung über das Veterinärwesen (VetV; RB 819.11). Dem VTG wird die Gelegenheit gegeben, sich bis am 11. April 2025 zum Vernehmlassungsentwurf zu äussern.
Der VTG plant eine Stellungnahme einzureichen. Die ad-hoc Sitzung fand am 19. März 2025 statt. Der VTG-Vorstand hat per 02.04.2025 die Stellungnahme genehmigt und am 03.04.2025 dem DIV eingereicht.
Die Spezialkommission Parlamentarische Initiative Finanzkompetenzen hat die Änderung der Kantonsverfassung in die Vernehmlassung gegeben. Die Änderungen gehen auf eine Parlamentarische Initiative zurück. Ab heute können Interessierte ihre Rückmeldung zur Änderung der Kantonsverfassung abgeben.
Der Vorstand hat an der Sitzung vom 21.2.2025 die Stellungnahme erarbeitet und genehmigt. Die Stellungnahme des VTG ist auf dem Vernehmlassungstool des Kantons veröffentlicht.
Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat zur Mitwirkung "Massnahmenplan Klima Kanton Thurgau 2026-2030" eingeladen. Der Massnahmenplan Klima Kanton Thurgau 2026-2030 umfasst Massnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. Damit sollen die Ziele der Klimastrategie Thurgau erreicht werden. Die Massnahmen beziehen sich auf alle in der Klimastrategie definierten Sektoren und Handlungsfelder.
Der VTG wird eine ad-hoc Arbeitsgruppe einsetzen. Die ad-hoc Sitzung fand am 7. März 2025 unter der Leitung von Rebekka Oehninger und Michael Bebie statt. Der VTG-Vorstand hat per 02.04.2025 die Stellungnahme genehmigt und am 03.04.2025 dem DBU eingereicht.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Gesetzes über die Gebühren und Gemengsteuern der Grundbuchämter und Notariate in eine externe Vernehmlassung gegeben. Der Vorschlag geht auf eine vom Grossen Rat erheblich erklärte Motion zurück. Mit der vorgeschlagenen Reduktion der Gebühren würden dem Kanton jährlich Einnahmen von 6 bis 7 Millionen Franken fehlen.
Der Vorstand hat in einer internen Arbeitsgruppe eine Stellungnahme erarbeitet und im Zirkularverfahren per 19.02.2025 genehmigt. Die Stellungnahme des VTG ist auf dem Vernehmlassungstool des Kantons veröffentlicht.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Anpassung bei der Umsetzung der planerischen Mehrwertabgabe nach dem Planungs- und Baugesetz in eine externe Vernehmlassung gegeben. Der Änderungsbedarf geht auf eine erheblich erklärte Motion zurück.
Der VTG wird eine ad-hoc Arbeitsgruppe einsetzen. Die ad-hoc Sitzung fand am 17. Januar 2025 unter der Leitung von Thomas Weingart statt. Der VTG-Vorstand hat per 12.02.2025 die Stellungnahme genehmigt und am 13.02.2025 dem DBU eingereicht.