Vernehmlassungen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Revision des Sozialhilfegesetzes sowie des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch in eine externe Vernehmlassung gegeben. Ehemalige Pflegeverhältnisse sollen bei Erreichen der Volljährigkeit bis zum Abschluss der Erstausbildung finanziert werden. Betreuungs- und Pflegeangebote sollen neu bis zu sechs Plätzen durch die Gemeinden bewilligt werden.

Die Arbeitsgruppe Vernehmlassungen des VTG-Vorstands wird nach den Ferien das weitere Vorgehen beschliessen.

Die Vernehmlassungsunterlagen können Sie beim Kanton auf der Vernehmlassungs-Website einsehen.

Einladung zur Stellungnahme zum Bericht Forstrevierstrukturen 2035 bis 10. Juli 2024. Detaillierte Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem angehängten Einladungsschreiben. Nebst dem Bericht ist zur allfälligen Konsultation auch die Teilnehmerliste der eingesetzten Begleitgruppe bestehend aus Vertretern der unterschiedlichen Anspruchsgruppen angehängt. Wir bitten Sie, für die Stellungnahme den bereitgestellten Online-Fragebogen (http://umfragen.tg.ch/index.php/888622?lang=de) zu verwenden.

Der VTG erstellt eine Stellungnahme bzw. nimmt zu den bereitgestellten Fragen Stellung. Der Entwurf steht zur Verfügung. Er wurde durch die AG gutgeheissen, allerdings durch den VTG-Vorstand noch nicht genehmigt.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es um die Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Der Entwurf enthält aus Sicht der Arbeitsgruppe Vernehmlassungen nichts Kritisches aus Sicht der Gemeinden.

Der VTG-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 17.06.2024 entschieden, auf eine Stellungnahme zu verzichten.

Der VTG nimmt an einem Runden-Tisch zusammen mit Thurgau Tourismus teil und hört sich die Meinung der betroffenen Organisationen an. Ob und wie eine Stellungnahme zur Motion eingereicht wird, entscheidet der Vorstand an seiner nächsten Sitzung vom 17.06.2024.

Mit der Parlamentarischen Initiative «Anpassung Ruhetagsgesetz» vom 16. August 2023 wurde eine moderate Lockerung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen beantragt. In seiner Stellungnahme (RRB Nr. 559 vom 3. Oktober 2023) begrüsste der Regierungsrat diese vorgesehene Lockerung im Grundsatz und beantragte dem Büros des Grossen Rates, die Parlamentarische Initiative zurückzuweisen, da beabsichtigt sei, das Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (RTG; RB 822.9) einer Totalrevision zu unterziehen. Darauf zogen die Initiantinnen und Initianten die Initiative anlässlich der Sitzung des Grossen Rates vom 8. November 2023 zurück. Der Regierungsrat legt nun einen Entwurf für ein totalrevidiertes RTG vor, der das Anliegen der Initiantinnen und Initianten umsetzt. Zudem werden die Gesetzesbestimmungen der aktuellen Rechtslage oder redaktionell angepasst. Die Vernehmlassung endet am 31. März 2024.

Das Ressort AUP hat z.Hd. des VTG-Vorstands eine Stellungnahme erarbeitet.