2022
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen der Energienutzungsverordnung sollen primär den Zubau bei der Solarstromproduktion beschleunigen. Der VTG wurde zur Eingabe einer Stellungnahme eingeladen. Die Frist läuft bis Ende Februar 2023.
Eine ad-hoc Arbeitsgruppe unter der Leitung von Kurt Baumann hat z.Hd. des Vorstands einen Entwurf einer Stellungnahme erarbeitet. Der VTG-Vorstand hat die Stellungnahme per 6. Februar 2023 im Zirkularverfahren genehmigt und am 7. Februar 2023 dem DIV zugestellt.
Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.
Im November 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Pflegeinitiative angenommen. Der Bundesrat wird den daraus erfolgten Verfassungsauftrag in zwei Etappen umsetzen. Das Departement für Finanzen und Soziales hat ein Vorgehenskonzept in die Vernehmlassung gegeben, damit die Initiative im Thurgau rasch umgesetzt werden kann.
Informationen und Vernehmlassungsunterlagen
Der Vorstand VTG hat die von einer ad-hoc Arbeitsgruppe ausgearbeitete Stellungnahme am 24.02.2023 genehmigt und dem DFS zugestellt. Die Gemeinden wurden nicht individuell zur Vernehmlassung eingeladen.
In der Zwischenzeit hat der Kanton die Biodiversitätsstrategie in die Vernehmlassung geschickt und den VTG zum Mitbericht eingeladen.
Weitere Informationen und Vernehmlassungsunterlagen
Vielen Dank für das Interesse und das Engagement aller Beteiligten an der Ausarbeitung der Stellungnahme. Der VTG-Vorstand hat die Stellungnahme per 2. Dezember 2022 im Zirkularverfahren genehmigt und via E-Mitwirkung dem DBU zugestellt.
Die Gemeinden können sich via E-Mitwirkung der Stellungnahme des VTG anschliessen.
Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Bewilligung für Betreuungs- und Pflegangebote von bis zu sechs (bisher vier) erwachsenen Personen von der Standortgemeinde erteilt werden kann. Die Motion von Gabriel Macedo, Stephan Tobler, Iwan Wüst-Singer, Elisabeth Rickenbach, Marina Bruggmann, Bernhard Braun, Jorim Schäfer wurde von weiteren 64 Kantonsrätinnen und Kantonsräten mitunterzeichnet.
Der VTG ist eingeladen dazu Stellung zu nehmen. Der Vorstand hat das Ressort Gesundheit damit beauftragt die Motion zu beurteilen und eine Stellungnahme abzugeben.
Die Rückmeldung des Ressorts Gesundheit wurde in einem Schreiben als Mitbericht des VTG z. Hd. des DFS zusammengefasst. Der Vorstand hat die Rückmeldung am 27. Oktober 2022 genehmigt.
Das DFS hat das Gesundheitsgesetz in die externe Revision gegeben. Aus dem erläuternden Bericht und der Medienmitteilung geht hervor, dass sich um Anpassungen des kantonalen Recht an das geänderte Bundesrecht und um die Totalrevision der Verordnung über Berufe und Einrichtungen handelt.
Durch die vorliegenden Revisionen entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden. Vielmehr ist aufgrund der erhöhten Rechtssicherheit von weniger Rückfragen auszugehen, was den administrativen Aufwand für den Kanton sowie die Antragstellerinnen und -Steller reduzieren und dadurch tendenziell zu weniger Gerichtsverfahren führen wird.
Die Unterlagen zur Stellungnahme sind hier abrufbar.
Die Arbeitsgruppe Vernehmlassungen hat das Ressort Gesundheit um eine Einschätzung der Vernehmlassungsunterlagen gebeten. Der Vorstand VTG hat entschieden zum Vernehmlassungsinhalt keine Stellung zu nehmen bzw. er begrüsst die Anpassungen des kantonalen Rechts an das geänderte Bundesrecht. Für die Gemeinden und den Kanton gibt es keine finanzielle Auswirkungen.
An der Herbsttagung der Stadt- und Gemeindevorsitzenden wurde darauf hingewiesen, dass sich der VTG innerhalb des Vernehmlassungsverfahren zum Thema Kinderspitex und deren Inkasso äussern wird. Er stellt den Antrag eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, identisch wie bei der ordentlichen Spitex, sodass das Inkasso für die Kinderspitex über die normale Restkostenabrechnung läuft und die Gemeinden dafür solidarisch einzahlen. Gemäss Konsultativabstimmung vom 2. Mai 2022 hat eine grosse Mehrheit der Gemeindevorsitzenden diesem Votum des Präsidenten zugestimmt.
Die Stellungnahme wurde am 27. Oktober 2022 an der Vorstandssitzung zur Diskussion gestellt und fristgerecht dem DFS übermittelt.
Mit RRB-Nr. 402 wurde das Departement für Finanzen und Soziales ermächtigt, zum Entwurf des Gesetzes betreffend die Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Liste der säumigen Prämienzahler) ein externes Vernehmlassungsverfahren in elektronischer Form durchzuführen.
Die Unterlagen zur Stellungnahme sind hier abrufbar.
Die Arbeitsgruppe Vernehmlassungen hat einen Entwurf einer Stellungnahme in Absprache mit den Ressorts Soziales und Gesundheit des VTG verfasst.
Der Vorstand hat die Stellungnahme per 01.09.2022 genehmigt und dem DFS zugestellt.
Der Klimawandel stellt eine der grössten globalen Herausforderungen für Politik und Gesellschaft unserer Zeit dar. Die Menschen verursachen Treibhausgasemissionen, die hauptverantwortlich für den Klimawandel sind. Ohne Gegenmassnahmen steigen die Treibhausgasemissionen weiter, die Temperaturen nehmen weiter zu. Die Schweiz hat am 6. Oktober 2017 das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und sich damit verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren und bis 2050 das Netto-Null-Ziel zu erreichen.
Damit die Schweiz ihre Klimaziele erreichen kann, müssen auch die Kantone ihren Beitrag leisten. Der Kanton Thurgau hat deshalb eine Klimastrategie erarbeitet, die in verschiedenen Sektoren aufzeigt, wie sich die Treibhausgasemissionen bis 2050 entwickeln müssen, wie die Anpassung an den Klimawandel erfolgen und woran sich das politische Handeln in den nächsten Jahren orientieren soll.
Die Stellungnahme des VTG ist auf der Plattform E-Mitwirkung öffentlich einsehbar. Die Gemeinden können diese direkt unterstützen oder einzelne Inputs übernehmen. Veröffentlichte Stellungnahmen sind unter Schritt 2, "an öffentlicher Stellungnahme anschliessen", verfügbar.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken in eine externe Vernehmlassung gegeben. Das neue Gesetz soll weniger Bestimmungen umfassen und schlank sein mit nur noch zwei Bewilligungsarten.
Weitere Informationen und Vernehmlassungsunterlagen
Die Arbeitsgruppe Gesetzgebung des VTG hat an einer ad-hoc Sitzung einen Entwurf einer Stellungnahme zur Vernehmlassung «Gastgewerbe- und Alkoholhandelsgesetz GastG» ausgearbeitet.
Der Vorstand hat die Stellungnahme per 11.05.2022 im Zirkularverfahren genehmigt und dem DJS zugestellt.
Der Regierungsrat hat am 8. März 2022 das Departement für Justiz und Sicherheit DJS ermächtigt, zum Entwurf für eine Änderung des Polizeigesetzes ein externes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Der VTG wurde zur Eingabe einer Stellungnahme eingeladen.
Weitere Informationen und Vernehmlassungsunterlagen
Die Arbeitsgruppe Gesetzgebung des VTG hat an einer ad-hoc Sitzung einen Entwurf einer Stellungnahme zur Vernehmlassung «Änderung des Polizeigesetzes» ausgearbeitet.
Der Vorstand hat die Stellungnahme per 20.04.2022 genehmigt und dem DJS zugestellt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das teilrevidierte Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe in eine externe Vernehmlassung gegeben. Damit soll eine gesetzliche Grundlage für die Vergabe einer Leistungsvereinbarung in den Bereichen Budgetberatung und Schuldenberatung durch den Kanton geschaffen werden.
Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfeverordnung zur Durchführung von Schuldensanierungen und freiwilligen Einkommens- und Vermögensverwaltungen zuständig. Per Ende 2021 hat die Stiftung Benefo ihr Angebot für eine Budgetberatung im Raum Frauenfeld eingestellt. Budgetberatungen, Schuldenberatungen und Schuldensanierungen werden seither im Kanton Thurgau nur noch von einigen Gemeinden und wenigen Non-profit-Organisationen angeboten (z.B. Caritas Thurgau).
Weitere Informationen und Vernehmlassungsunterlagen
Die Arbeitsgruppe Gesetzgebung des VTG hat an einer ad-hoc Sitzung einen Entwurf einer Stellungnahme zur Vernehmlassung «Teilrevision Sozialhilfegesetz» ausgearbeitet.
Der Vorstand hat die Stellungnahme per 20.04.2022 genehmigt und dem DFS zugestellt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Entwurf für die Änderung des Waldgesetzes in eine externe Vernehmlassung geschickt. Mit der Teilrevision werden drei Hauptziele verfolgt: Der Vollzug der Waldgesetzgebung soll gestärkt, die klimaorientierte Waldbewirtschaftung gefördert und Praxisänderungen, die sich im Laufe der Jahre entwickelt haben, sollen gesetzlich verankert werden.
Der VTG hat zur Erarbeitung einer Stellungnahme eine ad-hoc Arbeitsgruppe unter der Leitung von Thomas Weingart einberufen. Diese tagte am 15. März 2022.
Der Entwurf der Stellungnahme wurde durch den Vorstand VTG per 30.03.2022 im Zirkularverfahren genehmigt und dem Forstamt Thurgau via E-Mitwirkung-Plattform zugestellt.
Die Stellungnahme des VTG ist auf der Plattform E-Mitwirkung öffentlich einsehbar. Die Gemeinden können diese direkt unterstützen oder einzelne Inputs übernehmen. Veröffentlichte Stellungnahmen sind unter Schritt 2, "an öffentlicher Stellungnahme anschliessen", verfügbar.