2023
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat umfangreiche Gesetzesänderungen im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung verabschiedet und in eine externe Vernehmlassung gegeben. Damit will er die Strukturen der Frühen Förderung im Kanton vereinheitlichen. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung flächendeckend zu gewährleisten und durch staatliche Beiträge (Betreuungsgutscheine) zu fördern.
Die Stellungnahme wurde an der Vorstandssitzung vom 23.02.2024 genehmigt. Sie steht ebenfalls im e-Vernehmlassungstool des Kantons den Gemeinden zur Verfügung.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es um die Weiterentwicklung und die Finanzierung der ambulanten Pflege.
Der Vorstand VTG hat die Stellungnahme im Zirkularverfahren genehmigt. Sie steht auch im Vernehmlassungs-Tool des Kantons öffentlich zur Verfügung.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung eines Fonds für Innovation und Fortschritt in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dieser soll im Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung verortet werden.
Der Vorstand VTG hat eine kurze Stellungnahme eingereicht.
Der Regierungsrat hat kürzlich den Entwurf zum Konzept Öffentlicher Regionalverkehr Kanton Thurgau 2025-2030 (ÖV-Konzept 2025–2030) zur Kenntnis genommen und das DIV ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Es wird eine Stellungnahme Seitens des VTG erarbeitet. Die ad-hoc Sitzung findet am 9. Januar 2024 statt.
Das EG AHVG/IVG ist deshalb zu revidieren, weil auf Bundesebene das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) anlässlich der Revision "Modernisierung der Aufsicht" Anpassungen hin zu einer verstärkten risikoorientierten Aufsicht, einer optimierten Governance und einer zweckmässigen Steuerung der Informationssysteme der 1. Säule erfahren wird.
Das Ressort Gesundheit des VTG wird intern über die Erarbeitung einer Stellungnahme beraten.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Wirkungsbericht zum Finanzausgleich sowie eine Evaluation des Lastenausgleichs erstellen lassen. Die Berichte zeigen Bereiche auf, für die eine Überprüfung angezeigt ist. Der Regierungsrat wird nun eine Vernehmlassung bei den Politischen Gemeinden starten und danach allfällige Änderungen prüfen.
Die Erarbeitung der Stellungnahme des VTG findet am 14. November 2023 statt.
Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungsschutzgesetz, BZG; SR 520.1) sowie die Erkenntnisse aus Ereignissen wie Hochwasserlagen, Trockenheitsperioden, Tierseuchen und der Corona-Pandemie und aus verschiedenen Sicherheitsverbundsübungen des Bundes und regionalen Übungen erfordern eine Totalrevision des Gesetzes über die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen (GBaoL; RB 530.11).
Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.
Die Stellungnahme des VTG wurde per 27.11.2023 durch den Vorstand genehmigt.
Der VTG wurde zur Konsultation zum Gesetz über das Halten von Hunden eingeladen.
In einer kleinen ad-hoc Arbeitsgruppe und im Ressort Einwohnerdienste des VTG wurde der Inhalt der Botschaft diskutiert.
Die Rückmeldung des VTG wurde am 15.11.2023 dem zuständigen Departement übermittelt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) in eine externe Vernehmlassung gegeben. Bei der Teilrevision geht es um fünf Themen: Rasche Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Biodiversität, kantonale Nutzungszone, Wettbewerbs- oder Studienauftragsverfahren und privatrechtliche Einsprachen.
Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.
Der Vorstand VTG hat die Stellungahmen per 12. September 2023 genehmigt. Sie finden die Stellungnahmen auf der Website des VTG. Gemeinden können sich auch via e-Vernehmlassung der Stellungnahme des VTG anschliessen.
Mit der Änderung des Steuergesetzes will der Regierungsrat die Entschädigungsregelung anpassen. Die bisherige Regelung für die Mitwirkung der Gemeinden an der Veranlagung natürlicher Personen und für den Steuerbezug natürlicher Personen ist nach dem Giesskannenprinzip ausgestaltet. Um die Steuerämter zu einem stärkeren Engagement im Veranlagungsbereich zu animieren, sieht der Regierungsrat andere Entschädigungsansätze vor. Im Weiteren soll die Stellung der Gemeinden gestärkt werden, indem die Möglichkeit geschaffen wird, sich für die entschädigungspflichtigen Tätigkeiten mit anderen Gemeinden zusammenzuschliessen, um Synergieeffekte zu erzielen. Dies soll ebenfalls finanziell gefördert werden und die Autonomie der Gemeinden langfristig stärken.
Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.
Der VTG-Vorstand hat die Stellungnahme per 29.09.2023 genehmigt und via e-Vernehmlassung veröffentlicht. Die Gemeinden können sich online dieser anschliessen.
Mit der Teilrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetzes werden drei Teilbereiche angepasst. Dabei geht es um die Einführung eines eBau/ePlan-Portals für Baugesuche und Planungsgeschäfte, die Bonusregelung sowie den Grenzabstand von Luft/Wasser-Wärmepumpen.
Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.
Der Vorstand VTG hat die Stellungahmen per 12. September 2023 genehmigt. Sie finden die Stellungnahmen auf der Website des VTG. Gemeinden können sich auch via e-Vernehmlassung der Stellungnahme des VTG anschliessen.
Am 18. April 2023 hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau den Entwurf der Teilrevision des kantonalen Richtplans (Stand: März 2023) zusammen mit dem begleitenden Bericht für die öffentliche Bekanntmachung freigegeben. Damit soll eine breite Diskussion über diese kantonal wichtige Richtplananpassung ermöglicht werden (Medienmitteilung des Kantons).
Die öffentliche Bekanntmachung findet im Zeitraum vom 8. Mai bis 9. September 2023 statt. Während dieser Zeit liegt der Richtplanentwurf (Stand: März 2023) inkl. Korrekturversion zusammen mit dem begleitenden Bericht in allen Politischen Gemeinden des Kantons Thurgau sowie im Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld, öffentlich auf und kann während den üblichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Eine ad-hoc Arbeitsgruppe unter der Leitung von Thomas Weingart erarbeitet z.Hd. des Vorstands einen Entwurf einer Stellungnahme.
Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf der Verordnung zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die wesentliche Änderung betrifft das Aufnahmeverfahren für die bisher im ÖREB-Kataster publizierten digitalen Daten von geschützten oder aus dem Schutz entlassenen Natur- und Kulturobjekten.
Der VTG-Vorstand hat entschieden auf eine Stellungnahme zu verzichten.
Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schickt Änderungen im Planungs- und Baugesetz in die Vernehmlassung. Aufgrund der Motion «Kein Ausverkauf von Versorgungsinfrastrukturen» soll beim Verkauf von Versorgungsanlagen für Elektrizität und Wasser ein Vorkaufsrecht eingeführt werden. Davon profitieren würden Gemeinden, Nachbargemeinden, der Kanton Thurgau sowie von diesen kontrollierte Institutionen.
Der VTG-Vorstand hat im Rahmen seines Mitberichts zur Motion eine Stellungnahme einreicht aber dafür keine ad-hoc Arbeitsgruppe einberufen. Die Stellungnahme kann auch via e-Vernehmlassungstool des DBU öffentlich eingesehen werden. Die Gemeinden können sich an der Stellungnahme des VTG anschliessen.
Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.