Änderung der Hundeverordnung (HundeV)
13.03.2025
Am 6. November 2024 hat der Grosse Rat eine Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG; RB 641.2) verabschiedet. Diese Gesetzesänderung erfordert Anpassungen in der Hundeverordnung (HundeV;RB 641.21) und der Verordnung über das Veterinärwesen (VetV; RB 819.11). Dem VTG wird die Gelegenheit gegeben, sich bis am 11. April 2025 zum Vernehmlassungsentwurf zu äussern.
Der VTG plant eine Stellungnahme einzureichen. Die Arbeitsgruppe aus dem Ressort Einwohnerdienste trifft sich in der Woche 12 für die Erarbeitung der Stellungnahme.