Hundewesen
Zuständig für den Vollzug des Hundegesetzes sind im Kanton Thurgau grundsätzlich die Gemeinden. Das Veterinäramt hat tierschutzrechtliche Aufgaben und ist zuständig für potentiell gefährliche Hunde. Die Aufgaben der Gemeinden beinhalten die Bereitstellung der Infrastruktur, die Führung des Hunderegisters, den Einzug der Hundesteuern und die Verfahrensführung bei Vorfällen. Als Unterstützung stehen im internen Bereich diverse Mustervorlagen zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich ans das Ressort Einwohnerdienste des VTG.