Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

01.04.2013

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es hat das 100 Jahre alte Vormundschaftsrecht abgelöst und gehört systematisch zum Familienrecht des Zivilgesetzbuches. Die nachfolgenden Empfehlungen haben eine Information über das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Bezug auf die Arbeit der Einwohnerdienste zum Ziel.

Empfehlungen und Erläuterungen des Verbandes Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED)

Empfehlungen des VTG-Ressorts EWD zur Umsetzung des KESR

Musterschreiben