Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
01.04.2013
Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es hat das 100 Jahre alte Vormundschaftsrecht abgelöst und gehört systematisch zum Familienrecht des Zivilgesetzbuches. Die nachfolgenden Empfehlungen haben eine Information über das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Bezug auf die Arbeit der Einwohnerdienste zum Ziel.
Empfehlungen und Erläuterungen des Verbandes Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED)
Empfehlungen des VTG-Ressorts EWD zur Umsetzung des KESR
Musterschreiben