Umsetzung des neuen Bau- und Planungsrechts
30.01.2014
Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Bau- und Planungsrecht in Kraft. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und parallel zu verschiedenen, auf Gemeindeebene vorzunehmender ergänzender Erlasse. Das Ressort Bau, Werke, Umwelt des VTG stellt hier verschiedene Hilfsformulare zur Verfügung. Sie sind mit dem Grundbuchinspektorat abgesprochen und von diesem zur Anwendung freigegeben.
Hilfsformulare im Verkehr mit dem Grundbuchamt:
Vereinbarung betreffend Herabsetzung des Grenzabstandes / § 77 PBG
(41 KB)
Vereinbarung betreffend Nutzungstransfer / § 81 PBG
(42 KB)
Teilung überbautes Grundstück - Feststellungsentscheid mit alten Baubegriffen
(27 KB)
Teilung bebautes Grundstück - Feststellungsentscheid mit neuen Baubegriffen
(27 KB)
Anmeldung von Anmerkung im Grundbuch / Vorbelastung betr. Ausnützung
(23 KB)
Verzicht auf Erlass einer Verfügung i. S. von § 80 PBG
(44 KB)
Hilfsdokumente im Baubewilligungsverfahren:
Häufige Fragen zur neuen Planungs- und Baugesetzgebung (Stand 25.2.2013):