Umsetzung des neuen Bau- und Planungsrechts

30.01.2014

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Bau- und Planungsrecht in Kraft. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und parallel zu verschiedenen, auf Gemeindeebene vorzunehmender ergänzender Erlasse. Das Ressort Bau, Werke, Umwelt des VTG stellt hier verschiedene Hilfsformulare zur Verfügung. Sie sind mit dem Grundbuchinspektorat abgesprochen und von diesem zur Anwendung freigegeben.

Hilfsformulare im Verkehr mit dem Grundbuchamt:

Hilfsdokumente im Baubewilligungsverfahren:

Häufige Fragen zur neuen Planungs- und Baugesetzgebung (Stand 25.2.2013):

Link: Rechtliche Grundlagen / Fragen und Antworten zum PBG