Vogelgrippe: Neu ganzer Kanton Kontrollgebiet

21.12.2022

Die nach einem Ausbruch von Vogelgrippe im Kanton Zürich angeordneten tierseuchenpolizeilichen Massnahmen werden angepasst. Die Schutz- und Überwachungszone wird aufgehoben. Das Gebiet der gesamten Eidgenossenschaft ist nun Kontrollgebiet.

Nachdem im November 2022 in einer privaten Tierhaltung in Seuzach im Kanton Zürich ein Fall von Vogelgrippe (Aviäre Influenza) entdeckt worden war, wurden um den Ausbruchsort eine Schutz- sowie eine Überwachungszone eingerichtet, in welchen spezielle tierseuchenpolizeiliche Massnahmen umgesetzt werden mussten. Das restliche Gebiet der Schweiz wurde als Kontrollgebiet ausgeschieden, in dem weniger weitgehende Massnahmen gelten. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Ausbruchsort lagen auch einzelne Gebiete im Westen des Kantons Thurgau in der Überwachungszone, namentlich die Gebiete der Politischen Gemeinden Gachnang, Neunforn und Uesslingen-Buch. Die Überwachungszone wird nun per 22. Dezember 2022 aufgehoben, so dass in den drei betroffenen Politischen Gemeinden – wie für das restliche Gebiet des Kantons Thurgau – nur noch die generellen tierseuchenpolizeilichen Massnahmen des Kontrollgebiets umzusetzen sind. 

Das Veterinäramt des Kantons Thurgau hat diese Anpassung mittels einer Allgemeinverfügung umgesetzt (abrufbar unter https://veterinaeramt.tg.ch/wichtige-aktuelle-informationen/merkblatt-vogelgrippe-vom-blv.html/11719#js-accordion_control--00). Ebenso hat das Veterinäramt auf seiner Internetseite die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema aufgeschaltet (https://veterinaeramt.tg.ch/faq/vogelgrippe.html/14751).

Einheitliche Massnahmen für den ganzen Thurgau: Im ganzen Kantonsgebiet gelten damit ab dem 22. Dezember 2022 einheitliche tierseuchenpolizeiliche Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels vor der Vogelgrippe. Diese sind auf https://veterinaeramt.tg.ch unter Tierseuchen zu finden (Vogelgrippe (Aviäre Influenza - AI) (tg.ch)). Sie gelten voraussichtlich bis zum 15. Februar 2023.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Im Kanton Thurgau sind die Geflügelhaltungen dem Landwirtschaftsamt zu melden (tvd-koordination@tg.ch oder https://landwirtschaftsamt.tg.ch).

Damit Krankheitsausbrüche frühzeitig entdeckt werden können, sollen gewisse verendete oder kranke Wildvögel auf das Vogelgrippe-Virus untersucht werden. Melden Sie deshalb gefundene Wildvögel der kantonalen Fischereiaufsicht oder direkt dem Veterinäramt, so dass die Kadaver geborgen, beprobt und fachgerecht entsorgt werden können. Vorsichtshalber sollten keine Wildtiere berührt werden.

Weitere Informationen unter https://veterinaeramt.tg.ch.