Sekretariat Berufsbeistandschaft
Veröffentlicht am | 12.12.2024 |
Profil der Organisation | Kreuzlingen ist mit über 23'000 Einwohnern die grösste Schweizer Stadt am Bodensee. Die Stadtverwaltung sorgt mit rund 300 Mitarbeitenden dafür, dass die Einwohnerinnen und Einwohner einen erstklassigen Service erhalten und sich hier wohl fühlen. Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Termin Unterstützung im Bereich |
Stellenbezeichnung | Sekretariat Berufsbeistandschaft |
Pensum in % | 40 % |
Gemeinde/Organisation | Stadtverwaltung Kreuzlingen |
Arbeitsort | Kreuzlingen |
Fachbereich | Sozialhilfe |
Anstellungsverhältnis | Festanstellung |
Stellenbeschrieb | davon sind 20 % dieser Stelle vorerst befristet bis 31. Dezember 2025. Sie unterstützen die Teams im Sekretariat und in der Sachbearbeitung in allen Bereichen der Administration. Dabei nehmen Sie eine Drehscheibenfunktion für die Berufsbeistandschaft wahr und stellen einen professionellen Empfang am Schalter und Telefon sicher. Sie bearbeiten die eingehende Post, übernehmen Scanning-Arbeiten und erledigen allgemeine administrative Aufgaben (Datenerfassung, Korrespondenz, Aktenarchivierung etc.) Ausserdem unterstützen und entlasten Sie die Sachbearbeiterinnen in buchhalterischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Klientenbuchhaltung und Forderungen von Leistungserbringern. |
Gesuchtes Profil | Wir erwarten für diese Vertrauensstelle folgende Fähigkeiten
Wir bieten
Wenn Sie zudem eine unkomplizierte, fröhliche und aufgeschlossene Persönlichkeit sind, werden Sie sich im bestehenden Team wohl fühlen. |
Stellenantritt ab | nach Vereinbarung |
Anhang | Dokumentenansicht (PDF) |
Kontaktperson |
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Name | Claudia Reutimann |
personaldienst@kreuzlingen.ch | |
Telefonnummer | 071 677 63 10 |
Kontaktinformation | Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 8. Januar 2025 an personaldienst@kreuzlingen.ch. Auskünfte über die Stelle erteilt Ihnen gerne Claudia Reutimann, Leiterin Berufsbeistandschaft, Tel. 071 677 63 10.
Wir berücksichtigen keine unvollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen. |